Fürstenau, 07.02.2012
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Kreispräsident


Portrait Kreispräsident

Bild Name/Vorname Wohnort Partei
 

lic. iur.Hess Thomas

Fürstenaubruck FDP

Aufgaben und Kompetenzen

Aufgaben gemäss Art. 23 der Kreisverfassung:

Der Kreispräsident hat die gesetzlich vorgesehenen Kompetenzen und Aufgaben. Er überwacht die Organisation in betreibungs- und zivilstandsamtlichen Angelegenheiten sowie der Steuerallianz Domleschg, soweit nicht übergeordnete Organe für deren Kontrolle zuständig sind.

Ihm obliegen insbesondere:

Der Kreispräsident oder dessen Stellvertreter führt zusammen mit dem Kreiskanzlisten oder einem Mitglied des Kreisratsauschusses die rechtsverbindliche Unterschrift des Kreises.
Tritt der Kreispräsident in Ausstand und/oder ist er in der Erfüllung seiner Arbeit verhindert, werden die Amtsgeschäfte vom Stellvertreter erledigt.