Kreisrat
Zusammensetzung Kreisrat
| Name/Vorname | Wohnort | Kontakt | Partei |
|---|---|---|---|
|
lic. iur. Hess Thomas Natter Werner Bleiker Ueli Clavadetscher Markus Pfenninger Johannes Wespi Andreas Knuchel Reto Riedi Roland Sutter Karl Margadant Roland Peretti Richard Gees Christian Kunz Mario Torri Giuseppe |
Fürstenaubruck Tomils Rothenbrunnen Rodels Pratval Almens Fürstenau Paspels Pratval Rodels Rothenbrunnen Scharans Sils i.D. Sils i.D. |
FDP FDP BDP FDP SP Parteilos Parteilos CVP Parteilos Parteilos BDP FDP Parteilos Parteilos |
Auszug aus Art. 13 der Kreisverfassung:
Der Kreisrat setzt sich zusammen aus dem Kreispräsidenten, dessen Stellvertreter, den Präsidenten der Kreisgemeinden oder deren Stellvertretern, den Grossratsabgeordneten oder deren Stellvertretern. Die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission oder deren Stellvertreter, der Schulratspräsident oder dessen Stellvertreter nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Kreisrates teil. Gemeinden mit über 500 Einwohnern delegieren einen weiteren Vertreter in den Kreisrat.
Öffentlichkeit
Art. 14 der Kreisverfassung:
Die Kreisratssitzung ist öffentlich. Beratung und Abstimmung obliegen ausschliesslich den Kreisräten.
Aufgaben und Befugnisse des Kreisrates
Art. 18 der Kreisverfassung:
Der Kreisrat hat insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse:
| 1. | Er hat alle Fragen, welche im Interesse der Kreisgemeinden oder deren Einwohner liegen, zu besprechen, zu prüfen und zweck-mässige Massnahmen vorzubereiten oder zu treffen. |
| 2. | Er bereitet alle Vorlagen zuhanden der Urnenabstimmung vor. |
| 3. | Er genehmigt das Budget und die Kreisrechnung. |
| 4. | Er fasst einmalige Ausgabenbeschlüsse von über Fr. 20'000.-- bis Fr. 200'000.-- und über jährlich wiederkehrende von über Fr. 10'000.-- bis Fr. 30’000.--. |
| 5. | Er erlässt ein Entschädigungsreglement für die Mitglieder der Kreisbehörden, der Kreisschule und der Kommissionen, soweit die Entschädigung nicht durch übergeordnetes Recht geregelt ist, sowie ein Reglement betreffend Ausrichtung von Dienstaltersentschädigungen etc. an die Lehrpersonen der Kreisschule Domleschg. |
| 6. | Er genehmigt den Stellenplan für die Kreisverwaltung und für die Kreisschule. |
| 7. | Er erlässt und revidiert die Kreisschulordnung zuhanden der Volksabstimmung. |
| 8. | Er erlässt ein Wahl- und Abstimmungsreglement. |
| 9. | Er erlässt ein Reglement für die Tätigkeit der Geschäftsprüfungskommission. |
| 10. | Er genehmigt die Mietverträge für die Kreisschule. |
| 11. | Er wählt drei Mitglieder sowie drei Stellvertreter aus dem Kreisrat in den Kreisratssausschuss. |
| 12. | Er wählt die Vormundschaftsbehörde, bestehend aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, einem oder drei Beisitzern und zwei oder vier Stellvertretern für 4 Jahre. |
| 13. | Er wählt den Amtsvormund für 4 Jahre. |
| 14. | Er wählt den Betreibungsbeamten und dessen Stellvertreter für die Amtszeit von 4 Jahren und legt den Amtssitz des Betreibungsamtes fest. |
| 15. | Er wählt den Schulratspräsidenten, vier Schulräte sowie zwei Stellvertreter für eine Amtsdauer von 4 Jahren. |
| 16. | Er ordnet Ersatzwahlen an. |
| 17. | Ihm stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Verfassung oder Gesetz anderen Organen übertragen sind. |
| 18. | Er erfüllt alle weiteren, ihm durch die Kreisverfassung oder durch andere Erlasse übertragenen Aufgaben und erlässt die erforderlichen Verordnungen zu den von den Stimmberechtigten beschlossenen Gesetzen. |




